Zusammenfassung
Das Internet ist als Medium zur Patienteninformation und -gewinnung unverzichtbar geworden. Fraglich ist, ob die Inanspruchnahme des kostenpflichtigen Angebots einer Patientenvermittlung unter der Nutzung von Internetportalen eine sinnvolle Investition oder eher ein rechtliches Risiko darstellt. Vielfach wird insbesondere plastischen Chirurgen und medizinischen Einrichtungen die Aufnahme in Internetverzeichnisse mit oder ohne Bewertungsmöglichkeit angeboten. Über Kontaktformulare erhalten Patienten die Möglichkeit, direkten Kontakt zum Leistungserbringer aufzunehmen. Eine Vorteilsgewährung für die Zuweisung von Patienten ist standesrechtlich, wettbewerbsrechtlich und sozialrechtlich unzulässig. Dagegen ist die Abführung eines Honorarbruchteils an die Betreiberin einer Preisvergleichsplattform im Internet nicht verboten, wenn sie als Entgelt für die Nutzung des Onlineangebots erfolgt. Neuerdings kann korruptives Zusammenwirken bei der Patientenzuweisung unter Beteiligung zumindest eines Arztes oder eines Angestellten einer medizinischen Einrichtung auch strafrechtlich geahndet werden.
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