Zusammenfassung
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union mit Wirkung zum 25. Mai 2018 ein europaweit gültiges und dem nationalen Recht gegenüber vorrangiges Datenschutzrecht dar. In diesem Zuge finden in Deutschland zudem ergänzend die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung Anwendung. Dies hat auch Konsequenzen für Arztpraxen, die sich den neuen Herausforderungen des Datenschutzrechtes stellen müssen.
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