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Πέμπτη 20 Σεπτεμβρίου 2018

Aufklärung bei kosmetischen Eingriffen

Zusammenfassung

Die Aufklärung ist vor einem geplanten kosmetischen Eingriff die rechtliche Stütze für eine wirksame Einwilligung des Patienten und damit vom Operateur auf keinen Fall zu vernachlässigen. Sie darf unter keinen Umständen auf nichtärztliches Personal delegiert werden und muss, insbesondere auch dann, wenn Aufklärungsformulare zum Einsatz kommen, stets rechtzeitig im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Bei kosmetischen Eingriffen ist im Vergleich zu medizinisch indizierten Eingriffen besonders schonungslos aufzuklären. Bei Fehlern in der Aufklärung kann der Operateur zivilrechtlich wegen Arzthaftung in Anspruch genommen werden und riskiert im schlimmsten Fall ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Oftmals dringt der Patient auch mit Hornorarrückforderungen durch.



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